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Das idyllische Bergdorf Viehhofen im Winter | © viehhofen.at

„Sicherheit in diesen Zeiten“

Die aktuellen Maßnahmen zusammen gefasst.

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„Sicherheit in diesen Zeiten“

Die aktuellen Maßnahmen zusammen gefasst.

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aktuelle
Covid-19 Maßnahmen

Neue Regelungen seit dem 16. April 2022

Durch die Entspannung der epidemiologischen Lage können mit dem 16. April einige Schutzmaßnahmen gelockert werden. Die 2. COVID-19-Basismaßnahmenverordnung tritt mit diesem Tag in Kraft und gilt vorerst bis zum 8. Juli. 

FFP2-Maskenpflicht:

Die FFP2-Maskenpflicht gilt nur noch in geschlossenen Räumen von:     

  • Krankenanstalten, Alten- und Pflegeheimen und vergleichbaren Settings,    
  • öffentlichen Verkehrsmitteln und deren Haltestellen sowie Taxi,    
  • Kundenbereichen des lebensnotwendigen Handels,    
  • Verwaltungsbehörden bei Parteienverkehr und    
  • Einrichtungen zur Religionsausübung, außer diese werden zwecks einer religiösen Zusammenkunft wie z.B. einer Messe betreten 

Das Tragen von FFP2-Masken in allen geschlossenen Räumen wird weiterhin empfohlen. 

3-G-Regel: 

3-G-Nachweise müssen nur noch von Besucher:innen, Mitarbeiter:innen und Dienstleister:innen in Krankenanstalten, Alten- und Pflegeheimen und vergleichbaren Settings erbracht werden.

Grüner Pass

Die Gültigkeitsdauer von Impfzertifikaten über eine weitere Impfung (3. Impfung) wurde auf 365 Tage verlängert.

Einreisebestimmungen:

wAS BEDEUTET 2G, 2,5G & 3G? Als 2G-Nachweis gilt:

  • Ein Nachweis über eine mit einem zentral zugelassenen Impfstoff gegen COVID-19 erfolgte:
    • Zweitimpfung – nicht älter als 180 Tage (zwischen beiden Impfungen müssen mind. 14 Tage verstrichen sein).
    • Seit 3. Jänner 2022 brauchen Personen, die mit Janssen geimpft wurden, eine Zweitimpfung, um einen gültigen Impfnachweis zu haben.
    • Impfung (nicht älter als 180 Tage) – gültig ab sofort, wenn mindestens 21 Tage vor der Impfung ein positiver  PCR-Test bzw. direkt davor ein Nachweis über neutralisierende Antikörper (=Genesene) vorlag.        
    • Weitere Impfung (Auffrischungsimpfung) – nicht älter als 270 Tage  (nach der letzten Impfung müssen mind. 90 Tage verstrichen sein).
  • Ein Genesungsnachweis oder eine ärztliche Bestätigung über eine in den letzten 180 Tagen überstandene Infektion, die molekularbiologisch bestätigt wurde.    
  • Ein Absonderungsbescheid – nicht älter als 180 Tage 

Als 2,5G-Nachweis gilt:

  • Einer der 2G-Nachweise
  • Ein Nachweis einer befugten Stelle über ein negatives Ergebnis eines molekularbiologischen Tests auf SARS-CoV-2 (PCR-Test) – Abnahme darf nicht länger als 72 Stunden zurückliegen.

Als 3G-Nachweis gilt:

  • Einer der 2,5G Nachweise.    
  • Ein Nachweis einer befugten Stelle über ein negatives Ergebnis eines SARS-CoV-2-Antigentests – Abnahme darf nicht länger als 24 Stunden zurückliegen.    

Für einen sicheren Umgang miteinander:

  • Im Vorfeld nach Möglichkeit reservieren.
  • Nach Möglichkeit kontaktlos bezahlen.
  • An die Anweisungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter halten.
  • Auf Händeschütteln und Umarmungen verzichten.
  • Hände mehrmals täglich mit Wasser und Seife für mind. 30 Sekunden waschen.
  • Berührung im Gesicht mit ungereinigten Händen vermeiden.
  • Niesen oder Husten in die Armbeuge.

Diese Seite wird laufend aktualisiert! Bitte beachten Sie, dass alle Informationen auf dieser Seite nach bestem Wissen den jeweiligen Kenntnisstand des unten angeführten letzten Änderungsdatums abbildet und keine rechtlich verbindliche Auskunft darstellt.   

(Stand: 09. Mai 2022, 09:00 Uhr)

Quelle: www.sichere-gastfreundschaft.at; www.austriatourism.com