Die aktuellen Maßnahmen zusammen gefasst.
CloseDurch die Entspannung der epidemiologischen Lage können mit dem 16. April einige Schutzmaßnahmen gelockert werden. Die 2. COVID-19-Basismaßnahmenverordnung tritt mit diesem Tag in Kraft und gilt vorerst bis zum 8. Juli.
FFP2-Maskenpflicht:
Die FFP2-Maskenpflicht gilt nur noch in geschlossenen Räumen von:
Das Tragen von FFP2-Masken in allen geschlossenen Räumen wird weiterhin empfohlen.
3-G-Regel:
3-G-Nachweise müssen nur noch von Besucher:innen, Mitarbeiter:innen und Dienstleister:innen in Krankenanstalten, Alten- und Pflegeheimen und vergleichbaren Settings erbracht werden.
Die Gültigkeitsdauer von Impfzertifikaten über eine weitere Impfung (3. Impfung) wurde auf 365 Tage verlängert.
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(Stand: 09. Mai 2022, 09:00 Uhr)
Quelle: www.sichere-gastfreundschaft.at; www.austriatourism.com