Viele Urlaubserlebnisse direkt dabei von Bergbahnen über Schifffahrt bis zu weiteren Vorteilen in der Region
Mit der Glückscard wird euer Urlaub in Viehhofen noch entspannter. Bei teilnehmenden Betrieben erhaltet ihr die Karte direkt beim Check-in und profitiert ab dem 2. Urlaubstag von vielen Inklusivleistungen und zusätzlichen Vorteilen in der Region. So verbindet die Glückscard Bergsommer, Mobilität und Ausflüge auf besonders unkomplizierte Weise.
Was mit der Glückscard inklusive ist
- Bergbahnen:
Viele Bergbahnen in der Region sind mit der Karte inkludiert oder in bestimmtem Umfang kostenlos nutzbar. - Schifffahrt & See:
Auch am Zeller See bringt die Karte Vorteile mit sich – von der Überfahrt bis zur Panoramaschifffahrt sowie Eintritten in Strandbäder. - Aktiv & Mobilität:
Zur Karte gehören auch geführte Wanderungen, der Tennisplatz Viehhofen sowie die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel im Bundesland Salzburg über das Guest Mobility Ticket.
Zusätzliche Vorteile mit Bonuspartnern:
Über die Inklusivleistungen hinaus bietet die Glückscard viele weitere Ermäßigungen bei Ausflugszielen, Aktivitäten und Freizeitangeboten.
Gut zu wissen
- Wo bekomme ich die Glückscard?
Bei teilnehmenden Beherbergungsbetrieben in Viehhofen – direkt beim Check-in. - Ab wann gilt sie?
Ab dem 2. Urlaubstag - der Anreisetag zählt als erster Urlaubstag. Ausnahme: Das Guest Mobility Ticket gilt bereits am Anreisetag. - Gültigkeitszeitraum:
15.05. - 31.10.2026
Inklusivleistungen
Bergbahnen
Schifffahrt am Zeller See
Strandbäder am Zeller See
Spaß & Action
Bonuspartner
Doch damit ist noch nicht genug! Über 50 Bonuspartner machen das Angebot der Glückscard komplett.
Die Glückscard wird nur für den Inhaber ausgestellt, eine Übertragung an andere Personen ist unzulässig und führt zum Entzug der Glückscard. Die Leistungen erbringenden Betriebe (Leistungspartner) sind berechtigt, die Identität des Kartenbenutzers zu überprüfen. Der Tourismusverband Viehhofen übernimmt lediglich die Organisation und stellt die Plattform für die Glückscard zur Verfügung. Die Beherbergungsbetriebe übernehmen lediglich die Ausgabe und Administration der Glückscard. Weder Tourismusverband noch Beherbergungsbetriebe haften für Schäden, die bei Inanspruchnahme der über die Glückscard gebotenen Leistungen in den Betriebsorganisationen der Leistungspartner entstehen. Die Leistungspartner erbringen ihre Leistungen gegenüber dem Karteninhaber entsprechend ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie Betriebs- und/oder Beförderungsbedingungen. Entsprechend dieser Bedingungen können einzelne Leistungen vorübergehend nicht verfügbar sein. Die Leistungspartner erbringen ihre Leistungen gegenüber den Karteninhabern auf deren Kosten und Gefahr.