Ortstaxe & Hotelvertragsbedingungen
Ortstaxe:
Für Übernachtungen in Tourismusorten wird eine Ortstaxe erhoben. Diese beträgt in Viehhofen € 2,20 pro Person und Nacht (ab 15 Jahren).
Zusätzlich wird seit Mai 2025 eine gesetzliche Mobilitätsabgabe in Höhe von € 0,50 pro Person und Nacht eingehoben. Diese Abgabe gilt im gesamten Bundesland Salzburg und steht nicht in direktem Zusammenhang mit dem Tourismus.
Bitte beachten Sie: Die o.a. Steuern sind nicht in den Preisangaben auf unserer Webseite inkludiert!
Allgemeinen Hotelvertragsbedingungen:
Fast alle Vermieter bieten Ermäßigungen für Kinder an; die Höhe der Ermäßigung sowie die Altersgrenzen variieren aber.
Bitte beachten Sie: Üblicherweise werden für Übernachtungen in Einzelzimmern oder Kurzaufenthalte unter 3 Tagen Zuschläge berechnet. Genauere Informationen zu den Preisen und Konditionen können Sie bei Ihrem jeweiligen Vermieter erfragen.
Für alle Unterkünfte gelten die Österreichischen Hotelvertragsbedingungen (ÖHVB).